Laut Unterabschnitt 2.2.3.1.1, Bem. 2. des ADR, RID und ADN gilt fr die UN-Nr. 1202 eine Flammpunktsobergrenze von 100 C. Da diese Kriterien nicht im IMDG-Code aufgefhrt sind, ist der Stoff nicht der Klasse 3 zuzuordnen.
Nach den CONCAWE-Studien empfiehlt sich aber eine Einstufung als umweltgefhrdender Stoff. Es liegen keine Erkenntnisse vor, die dagegen sprechen, den Stoff der UN-Nr. 3082 zuzuordnen.
Sollten jedoch konkrete Testdaten vorliegen, die nach den Kriterien fr eine Einstufung nach den Abstzen 2.9.3.2.3 und 2.9.3.2.4 des IMDG-Codes zu einer abweichenden Einstufung fhren, sind diese Testergebnisse vorrangig anzuwenden.